Fragen & Antworten (FAQ)

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  lokale Maßnahmen der außerschulischen kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, denen aufgrund ihrer Lebenslage der Zugang zu Bildung erschwert wird. Die Maßnahmen sind als Bildungskooperationen – Bündnisse für Bildung – von mindestens drei lokalen Akteuren umzusetzen.

Fragen & Antworten (FAQ)

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  lokale Maßnahmen der außerschulischen kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, denen aufgrund ihrer Lebenslage der Zugang zu Bildung erschwert wird. Die Maßnahmen sind als Bildungskooperationen – Bündnisse für Bildung – von mindestens drei lokalen Akteuren umzusetzen.

Förderer führen lokale Maßnahmen nicht selbst durch, sie leiten die Fördermittel des Bundes auf Antrag an lokale Träger, sogenannte „Letztempfänger“, weiter. Die Weiterleitung von Fördermitteln geschieht auf der Grundlage eines Konzeptes, das den fachlich-inhaltlichen und den finanziellen Rahmen der lokalen Maßnahmen festlegt. 

Förderer informieren und mobilisieren lokale Akteure. Sie beraten, prüfen und bewilligen Anträge auf Förderung. Sie stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und prüfen, ob die Maßnahmen wie in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurden.

Initiativen führen lokale Maßnahmen (im Bündnis mit mindestens zwei weiteren Partnern vor Ort) selbst durch. Sie sind verantwortlich für die inhaltliche Planung, Umsetzung und Administration der Maßnahmen. Jede Initiative entwickelt ein Konzept für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, auf dessen Grundlage die Durchführung vor Ort erfolgt.

Initiativen verausgaben die Fördermittel selbst und leiten sie nicht an Dritte weiter. Das bedeutet, dass der Großteil der Ausgaben vom Projektbüro der Initiative getätigt wird. So erfolgt z. B. die Anschaffung von Büchern oder Technik für lokale Maßnahmen zentral, anschließend werden die Materialien den Bündnissen zur Verfügung gestellt. 

Auch Honorarkräfte werden von der Initiative direkt beauftragt. Vor Ort entstehen bei der Durchführung der Maßnahmen nur kleinere Ausgaben, zum Beispiel für Fahrten oder Verpflegung, die vom Projektbüro im Nachhinein erstattet werden. 

Akteure vor Ort, wie z. B. Vereine, Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Träger der Kinder- und Jugendförderung, können ab sofort Anträge auf Förderung stellen. Eine Übersicht über die Programmpartner finden Sie hier. Eine Übersicht der aktuellen Fristen bekommen Sie hier. Weitere Informationen werden auf der Programmwebseite des BMBF bekannt gegeben. 

Mit „Kultur macht stark“ fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren. Mit der neuen Förderphase (2023-2027) ist es darüberhinaus möglich Mittel für Projekte mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und/oder Fluchterfahrung zu beantragen. Einige Programmpartner fördern auch kreative Ferienfahrten mit Übernachtungen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Die Programmpartner in „Kultur macht stark“ tragen die Verantwortung für die Umsetzung ihres Konzeptes auf lokaler Ebene. Um eine angemessene Qualität der Vorhaben sicher zu stellen, fördert das BMBF Ausgaben für Projektbüros. 

Sowohl Förderer als auch Initiativen sind aufgefordert, die bewilligten Mittel möglichst wirtschaftlich einzusetzen, die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes ist ein zentrales Kriterium bei der Bewertung der Projektskizzen. Die Projektbüros sollten, wo immer möglich, auf bestehenden Strukturen aufbauen. Gefördert werden die für die Umsetzung notwendigen Personal- und Sachausgaben sowie Reisekosten, die zusätzlich zu den vorhandenen Ressourcen benötigt werden und nicht mit Eigenmitteln oder -leistungen abgedeckt werden können.

Die Aufgaben der Projektbüros beinhalten:

  • die Information und Mobilisierung von Bündnissen,
  • die Qualitätssicherung und laufende Projektsteuerung,
  • bei Förderern: Weiterleitung von Fördermitteln gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO,
  • bei Initiativen: Realisierung von lokalen Bildungsangeboten.

Grundsätzlich sind auf lokaler Ebene zuwendungsfähig

  • die bei der Durchführung der Maßnahmen entstehenden Sachausgaben (z. B. Verpflegungs- und Fahrtkosten, Verbrauchsmaterialien) und
  • Honorare, soweit diese für die Sicherung des Erfolgs der Maßnahmen erforderlich sind.

Falls konzeptionell die Förderung des Ehrenamts vorgesehen ist: Auch Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige können gefördert werden, wenn diese im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen entstehen. Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche können bis zu einer maximalen Höhe von 5 Euro pro Stunde gefördert werden – damit werden alle entstehenden Aufwendungen für An- und Abfahrt sowie für Verpflegung abgegolten. Alternativ zu einem Stundensatz (und einer pauschalen Aufwandsentschädigung) sind auch die tatsächlich entstehenden Aufwendungen gegen Vorlage der Belege zuwendungsfähig.

Für die Verwaltung und Organisation einer Maßnahme erhalten die Bündnisse der Förderer eine Verwaltungspauschale. Diese beträgt sieben Prozent der anerkannten Ausgaben,  mindestens 500 Euro. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung; in begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung; in geeigneten Fällen mit festen Beträgen pro Teilnehmer. 

Was bedeutet das? „Nicht rückzahlbar“ bedeutet, dass die Zuwendung als „Zuschuss“ gewährt wird. Dieser Zuschuss bzw. die Zuwendung muss bei ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel nicht zurückgezahlt werden. „Ausgabenbasis“ heißt: Es werden nur Ausgaben gefördert, die

  • für die Durchführung des Projektes notwendig sind,
  • in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind (die Prüfung erfolgt bei Antragstellung und nach Verausgabung) und
  • direkt durch das Projekt entstanden sind.

Für alle Ausgaben müssen Belege vorliegen (z. B. quittierte Barzahlungen, Kassenbons, Rechnungen mit den dazu gehörigen Nachweisen über den erfolgten Zahlungsfluss, z. B. Kontoauszüge).

„Feste Beträge pro Teilnehmer“ ermöglichen eine pauschalierte Abrechnung, sie können sowohl für einzelne Ausgaben (wie Verpflegung), in geeigneten Fällen auch für ganze Maßnahmen kalkuliert werden. Diese Finanzierungsart kann zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe beitragen und ist insbesondere für gleichförmige Formate sinnvoll, die wenig Gestaltungsspielraum innerhalb der Maßnahmen vorsehen.

Förderinteressenten, die mit festen Beträgen arbeiten möchten, sollten dies bereits in den Projektskizzen aufführen. Feste Beträge werden vom BMBF nur genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die Ausgaben in jedem Fall notwendig sind und Überzahlungen ausgeschlossen werden.  

„Anteilfinanzierung“ bedeutet, dass jeder Antragsteller zunächst prüfen muss, ob er sich mit eigenen Mitteln an dem Projekt beteiligen kann oder andere Finanzierungsquellen (wie Einnahmen, Spenden) möglich sind.  Diese Mittel müssen im Finanzierungsplan aufgeführt werden.

„In begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung“ bedeutet, dass alle Ausgaben gefördert werden können, die durch das Projekt zusätzlich entstehen, wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen.

Jeder Programmpartner, wie auch jedes Bündnis, muss zusätzlich zu den Fördermitteln Eigenleistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringen. Das können beispielsweise sein:

die Bereitstellung vonArbeitskraft bzw. Personal,

  • Infrastruktur, wie Veranstaltungsräumen, oder
  • Sachmitteln, wie Geräten, sowie
  • bisherige Erfahrungen und Kompetenzen.
 
Um die Qualität, Reichweite und Nachhaltigkeit des Programms zu stärken, soll in der aktuellen Förderphase die kommunale Verankerung gefördert werden.
 
Hierzu können Bündnisse bspw. vor Ort Bündnistreffen organisieren (auch mit zukünftigen Bündnispartnern). Hier kann mit einer festen Veranstaltungspauschale von 46 Euro pro Teilnehmenden kalkuliert werden (2 Stunden x 20 Euro pro Stunde zzgl. 6 Euro Verpflegung). Für Bündnisworkshops können 130 Euro pro Teilnehmenden kalkuliert werden (6 Stunden x 20 Euro pro Stunde zzgl. 10 Euro Verpflegung)
 
Hinweis: Die Ansätze für die Pauschalen sind vom Programm fest vorgegeben; werden aber nicht von allen Programmpartnern angeboten.
 

Im Zentrum des Programms stehen die lokalen Bildungsangebote. Der fachlich-inhaltliche und administrative Rahmen dieser Angebote wird in den Konzepten der Programmpartner festgelegt. Um die Arbeit der Bündnisse bestmöglich zu unterstützen, sollten die Konzepte so einfach wie möglich gestaltet werden.

Idealerweise bauen sie auf vorhandenen Kompetenzen der lokalen Akteure auf, ohne diese zu überfordern. Auch unnötig komplexe Prozesse sollten vermieden werden, es ist ein möglichst schlankes und standardisiertes Vorgehen anzustreben.

Die Angebote sollen bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen. Als bildungsbenachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, auf die mindestens eine der im nationalen Bildungsbericht 2016 beschriebenen Risikolagen zutrifft:

  • soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
  • finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),
  • eine bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
 
In der neuen Förderphase (2023 – 2027) sind Projekte für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung und für Kinder und Jugendliche mit Behinderung förderfähig.
 

Die Bündnisse müssen prüfen, ob, und dokumentieren, wie die Zielgruppe erreicht wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Teilnehmer aus einem Umfeld kommen, in dem die o. g. Risikolagen häufig vertreten sind. Das Erreichen der Zielgruppe kann auch sichergestellt werden, wenn einer der Bündnispartner nachweislich Zugang zur Zielgruppe hat (z. B. Jugendamt, Jugendzentrum) und deren Ansprache übernimmt.

Für eine Teilnahme an den Angeboten ist es nicht notwendig, die Zugehörigkeit jedes einzelnen Teilnehmers zur Zielgruppe nachzuweisen. Die Maßnahmen sollen allen zugänglich sein, auch bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen. Um diesen die Teilnahme zu ermöglichen, sind beispielsweise auch folgende Ausgaben förderfähig:

  • Honorare für Übersetzer für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung,
  • zusätzliche Betreuung bei Teilnehmern mit besonderem Unterstützungsbedarf oder
  • erhöhte Fahrtkosten für Maßnahmen im ländlichen Raum.

Ein Wohnort im ländlichen Raum oder ein besonderer Unterstützungsbedarf allein ist kein Kriterium für Bildungsbenachteiligung.

Als „Maßnahmen“ sind Angebote zu verstehen, bei denen es um die aktive Beschäftigung mit Inhalten kultureller Bildung geht. Die kulturelle Bildung in „Kultur macht stark“ umfasst alle künstlerischen Sparten, sie beinhaltet auch Themen der Alltagskultur, Bewegungs- und Leseförderung ebenso wie interkulturelle Maßnahmen oder die Anwendung von modernen Kulturtechniken, wie z. B. den Umgang mit und die Anwendung von digitalen Medien.

Vielfältige Maßnahmen-Formate sind denkbar – von einmaligen Schnupperangeboten bis zu mehrmonatigen Kursen oder Workshop-Reihen, die in einer Aufführung münden. Auch Paten- und Mentorenprogramme können gefördert werden. Die lokalen Maßnahmen müssen gezielt für „Kultur macht stark“ entwickelt werden, um förderfähig zu sein. Sie dürfen nicht in gleicher Form schon vorher stattgefunden haben. Alle Bildungsmaßnahmen im Programm müssen zusätzlich zu bestehenden Angeboten sein. Vereins- oder Infrastruktur wird nicht über dieses Programm gefördert.

„Kultur macht stark“ will dazu beitragen, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu verringern. Die Teilnahme an den Maßnahmen soll bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen individuelle Entwicklungschancen ermöglichen – indem ihnen neue Fertigkeiten vermittelt werden, ihre Selbstwirksamkeitserwartung gestärkt oder ihr Sozialverhalten gefördert wird. Allen Maßnahmen soll ein pädagogisches Konzept zugrunde liegen, das diese Zielsetzung berücksichtigt.

Eine strukturelle Förderung ist über das Programm „Kultur macht stark“ nicht möglich, die Projektlaufzeiten sind zeitlich begrenzt. Dennoch setzt das BMBF mit der Projektförderung in „Kultur macht stark“ Impulse, die über die geförderte Maßnahme hinaus wirken sollen.

Alle Programmpartner und lokalen Bündnisse sind daher bereits bei der Antragstellung aufgefordert, Ideen zu entwickeln, wie die Impulse und Erfahrungen aus den „Kultur macht stark“-Maßnahmen über die Förderung hinaus genutzt werden können. Dies kann z. B. geschehen, indem

  • die Kinder und Jugendlichen auch nach den Maßnahmen von einem Bündnispartner weiter begleitet werden,
  • das Bündnis eine über die Projektförderung hinaus gehende, langfristige Zusammenarbeit vereinbart oder
  • andere Finanzierungsquellen für weitere Maßnahmen gefunden werden.

Ein Bündnis für Bildung besteht aus wenigstens drei lokalen Akteuren. Jeder Akteur bringt eigene Kompetenzen und Eigenleistungen ein und übernimmt eine klar definierte Aufgabe, über die sich die Bündnispartner in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich verständigen. Einer der Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination. Bei einem Bündnis von einer Initiative übernimmt diese Aufgabe die Initiative selbst. In Bündnissen, die bei Förderern finanzielle Mittel beantragen, übernimmt ein lokaler Akteur diese Aufgabe. Er ist als Letztempfänger zentraler Ansprechpartner des Förderers und verantwortlich für die Antragstellung, inhaltliche Planung, Umsetzung und Administration der Maßnahmen sowie für die Nachweisführung.

Um die Bündnisbildung zu erleichtern, ist es in der neuen Förderphase möglich, dass in ländlichen Räumen auch überregionale Partner einbezogen werden können. Diese sollen in strukturschwachen ländlichen Räumen zum Einsatz kommen und eine spezifische Expertise in des Bündnis einbringen, die lokal nicht gegeben ist. 

Die Bündnisse selbst werden nicht gefördert. Das Verhältnis der Bündnispartner untereinander darf nicht auf einem reinen Auftragsverhältnis beruhen.

Die Bildungsmaßnahmen müssen außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Schulen können in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können z. B. den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen herstellen oder Räumlichkeiten bereitstellen. Schulen können können keine Anträge stellen, doch sind die Fördervereine der Schulen antragsberechtigt. Die genauen Kriterien zur Abgrenzung vom Schulunterricht sind dem Infoblatt „Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag“ zu entnehmen.

Bildungsangebote in „Kultur macht stark“ können in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden. Das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen darf jedoch nicht ersetzt werden. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen deshalb zusätzlich zum Regelangebot dieser Einrichtungen stattfinden. Die genauen Kriterien zur Abgrenzung sind dem Infoblatt „Voraussetzungen für eine Förderung von Projekten in Kindertagesstätten (Krippen und Kindergärten)“ zu entnehmen.

Nein. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden ausschließlich Maßnahmen für drei bis 18-Jährige gefördert.

Ein Ziel des Programms ist die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements. Die Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte, die sich in ihrer Freizeit in den Maßnahmen engagieren, ist erwünscht. Sie ist jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung. Das ehrenamtliche Engagement in „Kultur macht stark“ kann vielfältig sein – von Fahrdiensten über das Nähen von Kostümen bis zur verantwortlichen Betreuung einer ganzen Maßnahme. Wenn es erforderlich ist, können die Ehrenamtlichen für ihr Mitwirken in den lokalen Angeboten qualifiziert werden. Für Ehrenamtliche kann eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro übernommen werden.