Antragstellung
Sie möchten einen Erstantrag oder Folgeantrag für Ihr Projekt im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ stellen? Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben!
Hier finden Sie zunächst die wichtigsten Informationen und Links zur Registrierung, Maßnahmenbeschreibungen und Antragstellung.
Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Ihrer Servicestelle im Saarland.
Partner des BMBF bei der Umsetzung des Programms sind ausgewählte Organisationen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in der außerschulischen Bildung verfügen.
Bei „Kultur macht stark (2023 – 2027)“ gibt es 22 Förderer und 5 Initiativen, die Projekte in allen Bereichen der kulturellen Bildung fördern oder als Bündnispartner selbst durchführen– von Tanz und Theater über digitale Spielekultur und Film bis hin zu Museum und Zirkus. Aus der Übersicht der Förderer und Initiativen können Sie das passende Konzept zur Ihrer Projektidee auswählen.
Die „Bündnisse für Bildung“, bestehend aus drei lokalen Akteuren, können auf der Grundlage verschiedener Förderkonzepte bei ausgewählten Förderern einen Antrag auf Projektförderung stellen.
Hier finden Sie das passende Konzept und können sich über die Programmpartner und Fristen der Antragsstellung informieren.
Die Schritte zum „Bündnis für Bildung“ im Überblick
Die nächsten Antragsfristen 2024
- 01. September: Musik für alle, JEP 3, talentCAMPus
- 02. September: Zirkus gestaltet Vielfalt
- 12. September: Künste öffnen Welten
- 16. September: InterKulturMachtKunst-KunstMachtInterKultur, Zirkus macht stark
- 30. September: Movies in Motion, Wir können Kunst, Wege ins Theater, Chance Tanz
- 01. Oktober: Pop to go
- 15. Oktober: tanz+theater machen stark
- 31. Oktober: Gemeinsam digital, Museum macht stark
- 15. Dezember: Ich bin HIER!
Wenn Sie selbst ein Projekt im Sommer 2025 anbieten wollen, sollten Sie frühzeitig mit der Planung beginnen. Der früheste Projektbeginn zu den oben genannten Antragsfristen liegt immer im Januar 2025. Da viele Mittel für 2025 voraussichtlich in dieser Runde ausgeschöpft werden, ist es ratsam, sich jetzt schon mit der Projektentwicklung und Antragstellung zu befassen.
Förderrichtlinie "Kultur macht stark (2023 - 2027)
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bekanntmachung: „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023 bis 2027)
Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung
Stand vom 22. Juli 2021
Diskriminierungssensible kulturelle Bildungsarbeit
Mit der Handreichung „Diskriminierungssensible kulturelle Bildungsarbeit: Reflexionsangebote und Tipps für Antragstellende in „Kultur macht stark“ sollen Antragstellende für Diskriminierung, Stigmatisierung und Rassismus sensibilisiert werden, indem sie die eigene Haltung und Sprache selbstkritisch reflektieren.
Antragstellende sollen durch die Handreichung angeregt werden, den Fokus auf die Ressourcen und die Stärken der Teilnehmenden zu richten, denn für „Kultur macht stark“ ist Empowerment zentral. Neben Denkanstößen will die Handreichung auch konkrete Tipps an die Hand geben: für lokale Akteure, die bereits sensibilisiert, aber unsicher sind, wie sie sich ohne zu diskriminieren ausdrücken können.